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Basistarif PKV 2013

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Basistarif PKV 2013

Basistarif PKV 2013 – die Krankenversicherungen sind dazu gesetzlich verpflichtet einen Basistarif PKV 2013sogenannten Basistarif Private Krankenversicherung anzubieten. Dieser Basistarif ist gerade für die Versicherten, die nicht in die GKV zurückkehren können. Der Basistarif PKV 2013 ist auch für den Personenkreis da, der von den privaten Krankenkassen in den normalen PKV Tarif abgelehnt werden. In den Basistarif PKV 2013 muss die Private Krankenkasse den Versicherten aufnehmen und es ergeben sich daraus drei wesentliche Eigenschaften:

  • Private Krankenversicherungen müssen den Antragsteller in den Basistarif PKV aufnehmen
  • die Versicherungsprämie darf nicht höher sein als der Beitrag in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
  • die Leistungen des Basistarif PKV entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

Basistarif PKV 2013

Basistarif PKV 2013 – für wem eignet sich dieser Tarif?

Wenn Alternativen bestehen sollten, ist es nur selten ratsam, freiwillig den Basistarif Private Krankenversicherung auszuwählen. Jede der Privaten Krankenversicherungen bieten unterschiedliche Tarife an, mit deutlich besserem Preis-Leistungsverhältnis.

Sobald eine Private Krankenversicherung einem Antragssteller den normalen Tarif verwehrt, kann dieser in den Basistarif PKV wechseln bzw. abschließen. Weiter ist der Basistarif PKV als eine Art Auffanglösung für privat versicherte Patienten, die z.B. in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind und ihre monatlichen Beiträge nicht mehr aufbringen können. In solch einem Fall wird der Wechsel meist automatisch von den Privaten Krankenkassen angeboten. Dem Wechsel in den Basistarif PKV können nur allein die Versicherten, die bereits privat versichert sind anfordern. Sofern ein Versicherter Hartz IV empfängt, gilt im Basistarif PKV 2013 ein ermäßigter Beitragssatz von 50%.

Basistarif PKV 2013 – eine höhere Beitragsobergrenze

Ab dem Jahre 2012 gilt eine höhere Beitragsobergrenze im Basistarif PKV 2013. Allein durch die Anhebung der Rechengröße für die Sozialversicherung, steigt auch der monatliche Beitrag für den Basistarif PKV 2013 um ca. € 17,00. Die Bemessungsgrenze wird von € 44550,00 auf € 45900,00 angehoben. Eine sinnvolle Alternative ist für diejenigen der Basistarif PKV 2013 allerdings, denen die Private Krankenversicherung die Aufnahme in die normalen Tarife, z.B. aufgrund gesundheitlicher Risiken verweigern und keine Aufnahme in die GKV möglich ist. Eine genaue Prüfung ist notwendig im Basistarif PKV 2013.


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